S

Schullaufbahnberatung

Am Anfang des 4. Schuljahres laden die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen in der Samtgemeinde Elbmarsch die Erziehungsberechtigten zu einer Informationsveranstaltung in die Ernst-Reinstorf-Schule ein. Hier stellen Vertreterinnen oder Vertreter aus den weiterführenden Schulen Bildungsauftrag, Arbeitsweise und Leistungsanforderungen der jeweiligen Schulform vor.

Im 4. Schuljahrgang werden den Eltern zwei Beratungsgespräche angeboten, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge zu beraten.

Schulverein

Unser Schulverein führt regelmäßig besondere Veranstaltungen durch. Fest etabliert ist die "Halloweenparty" Ende Oktober. Viele weitere Aktionen wie z.B. Spielenachmittag und Weihnachtsbasteln bereichern das Schulleben. Der Schulverein unterstützt uns auch finanziell, in dem Dinge angeschafft werden können, für die der Etat nicht mehr ausreicht, wie z.B. Spielgeräte für den Schulhof oder kleine Spiele für die Klassen. Die Jahresbeitrag beträgt für Familien 12 €. Anmeldeformulare sind im Schulbüro erhältlich.

Schulvorstand

Im Schulvorstand wirken vier Lehrkräfte (darunter die Schulleitung) und vier Eltern mit. Sie entscheiden über wichtige Belange der Schule, gestalten das Schulprogramm, entlasten die Schulleitung in Etat-Fragen und treffen Entscheidungen, die im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule unter die "Deregulierung" fallen.


U

Unfälle

Bitte informieren Sie uns nach einem Schulunfall, welcher Arzt Ihr Kind als erstes versorgt hat. Wir müssen dann ebenso wie der Arzt eine Unfallmeldung an den GUV (Gemeindeunfallversicherungsträger) schicken.

Unterrichtszeiten

1. Stunde: 8.00 - 8.45 Uhr
2. Stunde: 8.50 - 9.35 Uhr
- Hofpause bis 9.55 Uhr, Frühstückspause bis 10.05 Uhr-
3. Stunde: 10.05 - 10.50 Uhr
4. Stunde: 10.55 - 11.40 Uhr
- Hofpause -
5. Stunde: 12.05 - 12.50 Uhr
6. Stunde: 12.55 - 13.40 Uhr


V

 

Verkehrsschule

Die mobile Verkehrsschule baut einmal jährlich ihren Übungsparcours auf dem Parkplatz vor der Sporthalle für die 3.+4. Klassen auf. Dort wird das Fahrradfahren im Straßenverkehr geübt.

W

Witterungsverhältnisse

Extreme Witterungsverhältnisse (Straßenglätte, Schnee, Sturm) können dazu führen, dass Ihr Kind die Schule nicht gefahrlos erreichen kann. Wenn dann durch den Landkreis Harburg ein Unterrichtsausfall angeordnet wird, erfahren Sie dieses morgens früh durch den Rundfunk oder auf der homepage des Landkreises. Im Rahmen der Verlässlichkeit der Grundschule sorgen wir als Schule für eine Betreuung Ihrer Kinder.

 

Eltern, die eine Gefährdung auf dem Schulweg befürchten, können ihre Kinder auch in eigener Entscheidung zu Hause behalten oder früher vom Unterricht abholen.

 

Hitzefrei gibt es bei uns nicht.

 


Z

Zahnpflege

Das Gesundheitsamt des Landkreises Harburg bietet zwei jährliche Termine in allen Klassen an: Einmal kommt eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes zur  Zahnpflegeprophylaxe und trainiert das richtige Zähneputzen, evtl. mit Fluoridierung. Die Vertragszahnärztin des Gesundheitsamtes erscheint zu einem anderen Termin und untersucht die Zähne der Kinder. Über Zahnschäden werden die Eltern schriftlich informiert.

Zensuren

Erst ab der 3. Klasse erhalten die Kinder Zensuren für schriftliche Lernkontrollen, die Zeugnisse in der 3. und 4. Jahrgangsstufe weisen Noten auf.

Die Notendefinition gemäß Kmk-Beschluss:

Sehr gut - 1 Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.

Gut - 2 Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

Befriedigend - 3 Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

Ausreichend - 4 Die Note „ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

Mangelhaft - 5 Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

Ungenügend - 6 Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Zeugnisausgabe

An zwei Tagen endet der Unterricht schon um 10.00 Uhr, nämlich an den Tagen der Zeugnisausgabe zum Ende des Halbjahres im Januar und zum Ende des Schuljahres im Juni/Juli. Im 1. Schuljahr erhalten die Kinder erst im Sommer ein Zeugnis in Berichtsform. Auch im 2. Schuljahr werden Berichte formuliert. Die Kinder im 3. und 4. Schuljahr erhalten Notenzeugnisse. Die Zeugnisse im Sommer berücksichtigen die Leistungen des ganzen Schuljahres.

Zusätzlich erhalten die Kinder eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Dabei werden fünf Abstufungen unterschieden:

  • verdient besondere Anerkennung
  • entspricht den Erwartungen in vollem Umfang
  • entspricht den Erwartungen
  • entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen
  • entspricht nicht den Erwartungen